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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Einkaufsbedingungen treten durch unsere Geschäftsbedingungen außer Kraft.

1. Verbindlichkeit

Unsere nachstehenden Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Kaufverträge und Werklieferungen. Alle hierzu in Widerspruch stehenden oder darüber hinausgehenden Vereinbarungen bedingen unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend und gelten vorbehaltlich der Metalleindeckungsmöglichkeit. Ein Abschluß wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtskräftig, deren Inhalt damit Vertragsgrundlage wird. Dem Besteller ausgehändigte Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge sind unser geistiges Eigentum, sie dürfen daher an Dritte nicht weitergegeben und können von uns jederzeit zurückverlangt werden. Bei Werkstoffvorschlägen übernehmen wir keine Gewähr dafür, das sich das Material für den Verwendungszweck des Bestellers eignet.

3. Lieferumfang

Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Sonderanfertigung ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % zulässig. Maße und Gewichte in unseren Abbildungen, Zeichnungen und Schriftstücken gelten nur annähernd, wobei nachträgliche Änderungen vorbehalten bleiben. Änderungen unserer Modelle wie Bauart usw. behalten wir uns jederzeit vor. Auch sind wir berechtigt, von den vom Besteller angegebenen Maßen und Gewichten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen abzuweichen. Werden auf Grund eingesandter Zeichnungen oder Muster Ausfallmuster hergestellt, so sind diese für die Ausführung des Auftrags maßgebend. Für die Abrechnung sind die von uns angegebenen Gewichte bzw. Stückzahlen maßgebend. Beanstandungen der gelieferten Stückzahl sind unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Eingang der Ware vorzubringen.

4. Preisstellung

Unsere Preise gelten ab Werk. Verpackung, Verladekosten, Zölle usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Preise beruhen auf den bei Vertragsabschluß gültigen Kostenfaktoren; erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns, soweit nicht Festpreise vereinbart wurden, eine entsprechende Preisberichtigung vor.

Bei Versand an Dritte wird ein Mehrkostenaufwand von € 8,00 (Inland) und € 16,00 (Ausland) erhoben.

5. Lieferzeit

Die von uns angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Sie beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller Vorraussetzungen, die der Besteller zu erfüllen hat. Als Liefertag gilt der Tag der Verladung bzw. der Versandbereitschaft. Änderungen in der Ausführung heben den Liefertermin auf und bedingen eine Neufestsetzung desselben. Falls wir in Verzug geraten, darf der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als mit der Arbeit noch nicht begonnen ist. Zur Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit sowie zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, Bestellungen und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

6. Versand und Verpackung

Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Verpackung und Verpackungskosten werden billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Die Wahl der Verpackung bleibt uns überlassen. Sobald die Ware das Werk verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über.

 

7. Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung der Fehler zu melden. Bei nicht nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehler haften wir auf die Dauer von 6 Monaten nach dem Gefahrenübergang in der Weise, daß wir alle fehlerhaften Teile nach erfolgter frachtfreier Rücksendung kostenlos Ersetzen oder ausbessern, bzw. Ersatzlieferung leisten. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatz, Auswechslungskosten, Fracht, entgangener Gewinn usw. sind ausgeschlossen. Sind Nacharbeiten vom Besteller durchgeführt worden, so gehen diese zu Lasten desselben. Auch lehnen wir bei eigener Nacharbeit des Bestellers jegliche Reklamation ab. Auch besteht kein Recht zur Wandlung oder zur Minderung. Mangelhafte Teile, für die Ersatz geleistet ist, werden unser Eigentum. Für Mängel, die auf nicht einwandfreie, uns zur Verfügung gestellte Modelle bzw. Konstruktion zurückzuführen sind, wird von uns keine Haftung übernommen. Für von uns gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen.

8. Modelle und Werkzeuge

Bei nicht katalogmäßigen Artikeln sind uns seitens des Bestellers formgerechte Modelle, Kernkästen usw. kostenlos und frachtfrei zur Verfügung zu stellen. Die von unseren Lieferwerken im Auftrage des Bestellers angefertigten Modelle usw. gehen in unser Eigentum über, auch wenn Kostenanteile berechnet werden. Nur wenn der Besteller die gesamten Kosten trägt, bleiben die Modelle sein Eigentum. Die Kosten für Instandhaltung und Abänderung der Modelle trägt der Besteller. Bei Serienanfertigung bleibt für eine nicht katalogmäßige Fabrikation die Berechnung von Anteilkosten für Herstellung von Kokillen und Formplatten vorbehalten, desgleichen bei Sonderausführungen die anteilige Berechnung von Werkzeugen. Kokillen, Modell-Formplatten und Werkzeuge sind unveräußerlich.

9. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto vom reinen Warenwert oder innerhalb 30 Tagen netto sofort zahlbar.

Kleinstaufträge:
Mindestauftragswert Inland € 130,00
Mindestauftragswert Ausland € 255,00
Modelle sind stets im voraus netto zu zahlen. Für Kleinstaufträge (unter Mindestauftragswert) berechnen wir einen Mindermengenzuschlag. Diese Aufträge sind sofort ohne Abzug zahlbar.

Zahlungen werden stets auf die älteste vorliegende Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst als Zahlungen, wenn diese ordnungsgemäß unserem Konto gutgeschrieben sind. Etwaige Beanstandungen entbinden den Besteller nicht von der pünktlichen Einhaltung des Zahlungstermins. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind wir, ohne das es einer Mahnung bedarf, zur Berechnung von Zinsen und Provisionssätzen, die 1% über den banküblichen Zinsen liegen, berechtigt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen unser Eigentum, selbst wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit unserer Saldoforderung.

Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt für uns, ohne das für uns Verpflichtungen hieraus erwachsen.

Verarbeitet oder verbindet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, so überträgt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfaltspflicht für uns.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte an Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

Veräußert der Besteller unsere Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche aus dieser Veräußerung bis zur Höhe unserer Rechnungsbeträge an uns ab, gleichviel, ob er die Gegenstände unverarbeitet oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Leistungen oder ob er sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Der Besteller ist ermächtigt, den Kaufpreis für uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Siegburg. Das gilt auch für Scheckzahlungen. Geschäftsabwicklungen nur nach deutschem Recht.

ARMATUREN-ARNDT GMBH - 53842 Troisdorf (Spich)

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